Pflegeberatung
Warum Pflegeberatung?
Empfänger von Pflegegeld müssen die Beratungspflege nach § 37,3 SGB XI durchführen (Pflegegrade 2-3: alle 6 Monate; Pflegegrade 4-5: alle 3 Monate). Dieser Beratungseinsatz sollte regelmäßig von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt werden, da die Pflegekasse sonst das Pflegegeld streichen kann. Die Kosten für die Beratung werden von der Pflegekasse komplett übernommen.
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Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen durch den Dschungel der Pflegebürokratie zu begleiten und Ihnen weiterzuhelfen. Rufen Sie uns einfach an.
Die Pflegeberatung geht auf Ihre persönliche Situation in der häuslichen Umgebung ein zu Themen wie
Unser Tipp.
Und das Allerbeste: Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei! Holen Sie sich die Informationen, die Sie brauchen!
Vielleicht erfahren Sie ja bei der Beratung auch etwas Neues? Vielleicht können Sie beispielsweise einen höheren Pflegegrad beantragen?